Die
Mitgliederversammlung des OV Lohfeld fordert die Schiedskommission
des Unterbezirks Bochum auf, ein Parteiordnungsverfahren gegen das
Mitglied
Wolfgang
Clement einzuleiten. Mit diesem Parteiordnungsverfahren soll auf die
Erteilung einer Rüge erkannt werden.
Begründung:
Wolfgang
Clement hat wiederholt im Zusammenhang mit der Wahl zum hessischen
Landtag parteischädliche Äußerungen getätigt und
veröffentlicht. Diese Äußerungen hatten zum Ziel, die
Wahlchancen der Spitzenkandidatin im Besonderen und der SPD in Hessen
Allgemeinen zu mindern.
Wolfgang
Clement hat in der Welt am Sonntag zur geplanten Energiepolitik von
Frau Ypsilanti dahingehend geäußert, dass Frau Ypsilanti
weder Atomkraftwerke noch Kohlekraftwerke wolle. Clement: „Das geht
nur um den Preis der industriellen Substanz Hessens.“ und "Deshalb
wäge und wähle genau, wer Verantwortung für das Land
zu vergeben hat, wem er sie anvertrauen kann und wem nicht."
In
einem Interview mit der ARD-Sendung „hart aber fair“ verstärkt
Clement seine SPD-schädlichen Äußerungen mit der
Feststellung, dass er sie (Ypsilanti) als Hesse „nicht wählen
würde“!
Nach
§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der SPD-Statuten kann gegen ein
Mitglied, das gegen die Grundsätze der Partei verstößt,
ein Parteiordnungsverfahren durchgeführt werden.
§
35 Abs. 1 Satz 2 dieser Statuten definiert den Verstoß gegen
die Grundsätze der SPD. Danach verstößt gegen die
Grundsätze der SPD, wer das Gebot der innerparteilichen
Solidarität außer Acht lässt oder sich einer ehrlosen
Handlung schuldig macht.
Die
Äußerungen Clements haben der Partei und der Kandidatin im
Wahlkampf geschadet; damit hat sich Clement außerhalb der
innerparteilichen Solidarität gestellt.
Bei
den Aussagen der Genossin Ypsilanti geht es um eine generelle
Änderung der Energiepolitik, wie sie auf Parteitagen der SPD
gefordert wurde. Im Übrigen geht es um die Standortwahl von
Kraftwerken. Die Aussagen von Wolfgang Clement beruhen entweder auf
Unkenntnis, oder er lügt.
Seine
Aussagen zur Energiepolitik sind inhaltlich unrichtig. Im
innerdeutschen Stromverbundnetz besteht kein direkter Zusammenhang
zwischen Produktions- und Verbrauchs Ort. Dieser Zusammenhang sollte
dem ehemaligen Ministerpräsidenten, Wirtschaftsminister und
jetzigem RWE-Lobbyisten bekannt sein. Sollte dies anders sein,
dürfte
seine Kompetenz angezweifelt werden.
Wenn
unterstellt werden kann, dass Wolfgang Clement die
Wirkungszusammenhänge eines Stromverbundnetzes kennt, so hat er
vorsätzlich Fehlinformationen verbreitet. Dadurch sollten
Wahlchancen der hessischen SPD und ihrer Spitzenkandidatin gemindert
werden. Clement hat offensichtlich interessengeleitet
(wirtschaftliche Vorteile für sich und den durch ihn vertretenen
Konzern) die Wahlchancen der Hessen-SPD und deren Spitzenkandidatin
hintertrieben. Dies bezeichnen wir als ehrlos.
Beschluss:
Einstimmig ohne Enthaltung