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 Themen die uns zur Zeit bewegen

Thema im Februar 2006

Im Rahmen unseres " Meckertisches" diskutieren wir seit geraumer Zeit über das Thema Rente. Das aktuelle Vorhaben der Bundersregierung in Form der stufenweisen Anhebung der Regelaltersrente, Stichwort Rente mit  67 Jahre, sorgen für Unmut unter den Arbeitnehmern und zukünftigen Rentnern.


Hintergrundinformationen zur Rentenentwicklung liefert der nachfolgende Betrag 
unseres Genossen Rolf Breuker

 

Stichwort Rentenanpassung
Die lohnorientierte Anpassung der Renten ist seit 1957 elementarer Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Werte der Anpassungen werden jährlich durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung bestimmt, die der Zustimmung des Bundesratsbedarf. Im Jahr 2000 wurde zur Konsolidierung der Rentenfinanzen von diesemm Grundsatz abgewichen - die Anpassung erfolgte bundeseinheitlich entsprechend der gesamtdeutschen Preissteigerungsrate des Vorjahres. Zur Stabilisierung des Beitragssatzes im Jahr 2004 und des entenversicherungs- systems insgesamt wurden weitere Maßnahmen notwendig. Zum 1. Juli 2004 wurde die Rentenanpassung per Gesetz ausgeschlossen. Zum 1. Juli 2005 fand keine Rentenanpassung statt. Im Gegensatz zu der gesetzlich geregelten Aussetzung der Rentenanpassung im Jahr 2004 ergibt sich die "erneute Nullrunde" aus der An - 
wendung der mit dem RV - Nachhaltigkeitsgesetz eingeführten neuen Anpassungs- formel. Basis für die Bestimmung der aktuellen Rentenwerte war die Lohnent- wicklung im Jahr 2004. Die Löhne in den alten und neuen Bundesländern sind nur wenig gestiegen (0,12 bzw. 0,21 Prozent). Neben den Veränderungen bei den Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Altersvorsorge war erstmals auch die Wirkung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors zu berücksichtigen. Rechnerisch wäre es deshalb sogar zu Verringerung des aktuellen Rentenwerts und damit der Bruttorenten gekommen. Bei der Rentenanpassung werden die durchschnitt-  lichen Aufwendungen für die Altersvorsorge der Arbeitnehmer auf die Rentner übertragen. Dies geschieht dadurch, dass die Veränderung des durchschnittlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Aufwendungen für private oder betriebliche Alterssicherung in Form des Altersvorsorgeanteils (AVA) bei der Rentenanpassung berücksichtigt werden.Bis der angestrebte Eigenanteil der Arbeitnehmer für die zusätzliche Alterssicherung in Höhe von vier Prozent erreicht ist, wird dies abstrakt in jeweils 0,5 Prozentpunktschritten bei der Rentenan - passung wiedergegeben. Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Bruttolohn und - gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer. Die Werte hierfür werden den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) des Statistischen Bundesamts entnommen.Als weiteres Element wird ein Nachhaltig -
keitsfaktor an die bestehende Anpassungsformel angefügt. Damit soll die Entwicklung der Relation von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt werden. Die Rentenbezüge wurde de jure bisher nicht gekürzt. Tatsächlich sind Kürzungen zu verzeichnen:

  • Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) wurden mit dem doppelten Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung belegt (1. Januar 2004).
  • Doppelter Beitrag zur Pflegeversicherung auf alle Renten ab 1. April 2004.
  • Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung auf Renten und Versorgungsbezüge  in Höhe von 0,9 Prozent ab 1. Juli 2005 (zur Umfinanzierung von Krankengeld und Zahnersatz).

Weitere Anpassungen sind geplant! Die Rente mit 67 beginnt nicht erst im Jahre 2029. Für die Regelaltersrente gilt derzeit ein Lebensalter von 65 Jahren Ab dem Jahr 2012 wird das Lebensalter für die Regelaltersrente stufenweise angehoben.

Rolf Breuker   
Februar 2006 


Ortsverein Lohfeld

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