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Im Rahmen unseres " Meckertisches" diskutieren wir seit geraumer Zeit über das Thema Rente. Das aktuelle Vorhaben der Bundersregierung in Form der stufenweisen Anhebung der Regelaltersrente,
Stichwort Rente mit 67 Jahre, sorgen für Unmut unter den
Arbeitnehmern und zukünftigen Rentnern.
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Stichwort
Rentenanpassung
Die
lohnorientierte Anpassung der Renten ist seit 1957 elementarer
Bestandteil
der gesetzlichen Rentenversicherung. Die
Werte der Anpassungen werden jährlich durch eine
Rechtsverordnung der
Bundesregierung bestimmt, die der Zustimmung des Bundesratsbedarf. Im
Jahr 2000 wurde zur Konsolidierung der Rentenfinanzen von diesemm
Grundsatz
abgewichen - die Anpassung erfolgte bundeseinheitlich entsprechend
der gesamtdeutschen Preissteigerungsrate des Vorjahres. Zur
Stabilisierung des Beitragssatzes im Jahr 2004 und
des entenversicherungs- systems
insgesamt wurden weitere Maßnahmen notwendig. Zum
1. Juli 2004 wurde die Rentenanpassung per Gesetz ausgeschlossen. Zum
1. Juli 2005 fand keine Rentenanpassung statt. Im Gegensatz zu der
gesetzlich
geregelten Aussetzung der Rentenanpassung im Jahr 2004 ergibt
sich die "erneute Nullrunde" aus der An -
wendung der mit dem
RV - Nachhaltigkeitsgesetz eingeführten
neuen Anpassungs- formel. Basis
für die Bestimmung der aktuellen Rentenwerte war die Lohnent- wicklung
im Jahr 2004. Die Löhne in den alten und neuen Bundesländern
sind nur wenig gestiegen (0,12 bzw. 0,21 Prozent). Neben den
Veränderungen bei den Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Altersvorsorge
war erstmals auch die Wirkung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors
zu berücksichtigen. Rechnerisch wäre es deshalb sogar
zu Verringerung des aktuellen Rentenwerts und damit der Bruttorenten gekommen. Bei
der Rentenanpassung werden die durchschnitt- lichen Aufwendungen für die
Altersvorsorge der Arbeitnehmer auf die Rentner übertragen. Dies geschieht
dadurch, dass die Veränderung des durchschnittlichen Beitragssatzes
der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Aufwendungen für
private oder betriebliche Alterssicherung in Form des Altersvorsorgeanteils
(AVA) bei der Rentenanpassung berücksichtigt werden.Bis
der angestrebte Eigenanteil der Arbeitnehmer für die zusätzliche Alterssicherung
in Höhe von vier Prozent erreicht ist, wird dies abstrakt in jeweils
0,5 Prozentpunktschritten bei der Rentenan - passung wiedergegeben. Basis
für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Bruttolohn und
- gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer. Die Werte
hierfür werden den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) des
Statistischen Bundesamts entnommen.Als
weiteres Element wird ein Nachhaltig -
keitsfaktor an die bestehende Anpassungsformel
angefügt. Damit soll die Entwicklung der Relation von Rentenbeziehern
zu Beitragszahlern berücksichtigt werden. Die
Rentenbezüge wurde de jure bisher nicht gekürzt.
Tatsächlich sind Kürzungen
zu verzeichnen:
- Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) wurden mit dem doppelten Beitrag
zur Kranken- und Pflegeversicherung belegt (1. Januar 2004).
- Doppelter Beitrag zur Pflegeversicherung auf alle Renten ab 1. April 2004.
- Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung auf Renten und Versorgungsbezüge
in Höhe von 0,9 Prozent ab 1. Juli 2005 (zur Umfinanzierung
von Krankengeld und Zahnersatz).
Weitere
Anpassungen sind geplant! Die Rente mit 67 beginnt nicht erst im
Jahre 2029. Für die Regelaltersrente gilt derzeit ein
Lebensalter von 65
Jahren Ab dem Jahr 2012 wird das Lebensalter für die Regelaltersrente
stufenweise angehoben.
Rolf
Breuker
Februar
2006
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| Ortsverein Lohfeld |
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