Dieser
Antrag an die SPD Bundestagsfraktion wurde am 14.Juli 2006 vom
SPD Ortsverein Lohfeld beschlossen, und vom Schriftführer
an das zuständige Gremium verschickt.
Porta
Westfalica, im Juni 2006
Menschenwürde ist
unteilbar
Das Grundgesetz
verpflichtet
den Staat, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
Zum Schutz der
Menschenwürde
gehört auch die Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen und
kulturellen
Leben.
Von 345,00 € ALG II
ist das
nicht möglich.
Von täglich
11,50 € sind die
Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Friseur, Zuzahlungen
im
Gesundheitswesen usw. zu bezahlen.
Zusätzlich
sollen für
Notfälle Rücklagen gebildet werden, um Reparaturen und
Ersatzbeschaffung zu
bezahlen.
Fahrkosten und
Telefon müssen
ebenfalls davon bezahlt werden.
Wenn
die Regierung das Grundgesetz ernst nimmt, muss der ALG II Satz
angehoben werden.
Wir
fordern eine Umgehende Anpassung des ALG
II Satzes !
Rolf
Breuker
Werner
Rippke
Vorsitzender
Schriftführer
|