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was uns bewegt Anträge an die SPD Bundestagsfraktion
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Anträge / Anpassung ALG II


Dieser Antrag an die SPD Bundestagsfraktion wurde am 14.Juli 2006 vom
SPD Ortsverein Lohfeld beschlossen, und vom Schriftführer
an das zuständige Gremium verschickt.


Porta Westfalica, im Juni 2006


Menschenwürde ist unteilbar
 
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
 
Zum Schutz der Menschenwürde gehört auch die Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Von 345,00 € ALG II ist das nicht möglich.
Von täglich 11,50 € sind die Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Friseur, Zuzahlungen im Gesundheitswesen usw. zu bezahlen.
Zusätzlich sollen für Notfälle Rücklagen gebildet werden, um Reparaturen und Ersatzbeschaffung zu bezahlen.
Fahrkosten und Telefon müssen ebenfalls davon bezahlt werden. 
 
Wenn die Regierung das Grundgesetz ernst nimmt, muss der ALG II Satz angehoben werden.
 
Wir fordern eine Umgehende Anpassung des ALG II Satzes !


   
 
Rolf Breuker                                                                            Werner Rippke
Vorsitzender                                                                            Schriftführer

 




Ortsverein Lohfeld


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